Unsere Leistungen:

Unsere Leistungen sind ab Pflegegrad 1 oder einer ärztlichen Bescheinigung komplett kostenfrei!
Wir rechnen direkt mit den Pflege- oder Krankenkassen ab. Durch den gesetzlichen Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131,00 € im Monat, 
und/oder ab Pflegegrad 2 auch über die Verhinderungspflege nach §39, haben Sie keine zusätzliche finanzielle Belastung. 
Lassen Sie sich von uns individuell beraten.




Hilfe bei Antragsstellungen:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Pflegegrad


Alltagshilfe:

Ab Pflegegrad 1  -  bei Krankheit/Operation - 

Direktabrechnung mit den den Kostenträgern erfolgt durch uns.


Hilfe bei üblichen Reinigungsarbeiten

  • z.B. Spülen, Aufräumen, Reinigen des Bades & Toilette, Reinigen der Küche & des Wohn- und Schlafbereiches, Beziehen der Betten, Staubsaugen/Wischen


Hilfe beim Einkauf

  • Erstellen von Einkaufslisten
  • Einkaufen ( Lebensmittel, Hygiene, Hauswirtschaftlich)
  • Verräumen des Einkaufs


Begleitung

  • Spaziergänge
  • Begleitung bei Friedhofsbesuchen, Unterstützung bei der Grabpflege
  • Ermöglichen des Besuches von Verwandten und Bekannten
  • Begleitung bei kulturellen oder anderen Veranstaltungen, auch oder gerade zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte


Beschäftigung

  • Hilfe bei der Aufrechterhaltung der Tagesstruktur
  • Unterstützung bei Hobby und Spiel
  • Aktive kognitive Maßnahmen
  • Kochen, backen oder Zubereitung von Speisen
  • Erinnerungsalben erstellen
  • Puzzeln, Lesen


Hilfe bei der Korrespondenz

  • Versicherungen
  • Banken
  • Ämter
  • Privat


Begleitung zum Arzt oder anderen Terminen


  Botengänge

  • Behörden
  • Post
  • Apotheke
  • Bücherei
  • Gassi Runden für den Vierbeiner
  • Begleitung zum Tierarzt



Wir weisen darauf hin, dass wir keinerlei pflegerische Tätigkeiten anbieten und ausüben!

 
 
 
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