Unsere Leistungen:
Unsere Leistungen sind ab Pflegegrad 1 oder einer ärztlichen Bescheinigung komplett kostenfrei!
Wir rechnen direkt mit den Pflege- oder Krankenkassen ab. Durch den gesetzlichen Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131,00 € im Monat,
und/oder ab Pflegegrad 2 auch über die Verhinderungspflege nach §39, haben Sie keine zusätzliche finanzielle Belastung.
Lassen Sie sich von uns individuell beraten.
Hilfe bei Antragsstellungen:
- Schwerbehindertenausweis
- Pflegegrad
Alltagshilfe:
Ab Pflegegrad 1 - bei Krankheit/Operation -
Direktabrechnung mit den den Kostenträgern erfolgt durch uns.
Hilfe bei üblichen Reinigungsarbeiten
- z.B. Spülen, Aufräumen, Reinigen des Bades & Toilette, Reinigen der Küche & des Wohn- und Schlafbereiches, Beziehen der Betten, Staubsaugen/Wischen
Hilfe beim Einkauf
- Erstellen von Einkaufslisten
- Einkaufen ( Lebensmittel, Hygiene, Hauswirtschaftlich)
- Verräumen des Einkaufs
Begleitung
- Spaziergänge
- Begleitung bei Friedhofsbesuchen, Unterstützung bei der Grabpflege
- Ermöglichen des Besuches von Verwandten und Bekannten
- Begleitung bei kulturellen oder anderen Veranstaltungen, auch oder gerade zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
Beschäftigung
- Hilfe bei der Aufrechterhaltung der Tagesstruktur
- Unterstützung bei Hobby und Spiel
- Aktive kognitive Maßnahmen
- Kochen, backen oder Zubereitung von Speisen
- Erinnerungsalben erstellen
- Puzzeln, Lesen
Hilfe bei der Korrespondenz
- Versicherungen
- Banken
- Ämter
- Privat
Begleitung zum Arzt oder anderen Terminen
Botengänge
- Behörden
- Post
- Apotheke
- Bücherei
- Gassi Runden für den Vierbeiner
- Begleitung zum Tierarzt
Wir weisen darauf hin, dass wir keinerlei pflegerische Tätigkeiten anbieten und ausüben!